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Vor einer Warenannahme ist das lesen der AGB`s erforderlich

finchen Second Hand Kinderboutique

Lupinenstr. 7a – 41466 Neuss

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Wichtige Information zur Warenannahme:

Die Annahme von Ware erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich im Laden.

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Ware die Sie mir liefern muss der Jahreszeit entsprechen & darf nicht mehr als einen großen Umzugskarton füllen.

 

Hübsch aussehende Stücke verkaufen sich besser als simple Basics.

 

Bei Fragen sprechen Sie mich gerne an.

 

Bitte nur frisch gewaschene und gebügelte bzw. zusammengelegte Bekleidung abgeben.

Zudem sollte die Ware im Voraus überprüft werden (z.B. keine Flecken, keine Löcher, Hemd und Hosenknöpfe geschlossen, Gummis in Hosenbündchen lösen, Spiele vollständig etc.)

Spiele und Puzzle werden von mir auf Vollständigkeit geprüft

Unvollständige Ware wird ohne nochmalige Rücksprache gespendet

 

Ware, die Sie mir bereits vorgestellt haben oder nicht verkauft werden konnte, verschenken oder spenden Sie bitte.

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Man sollte nur Ware anbieten, die man selber auch noch kaufen würde.

 

Ich treffe am Termin, nach eigener Einschätzung, eine Auswahl der Kleidungsstücke (oder anderer Gegenstände), welche ich in Kommission nehme.

 

Am Ende der Kommissionszeit erhält der Lieferant 40% vom erzielten Verkaufspreis. Durch den einbehaltenen Anteil werden die anfallenden Kosten sowie die gesetzliche Umsatzsteuer getragen.  

 

Bei größeren Gegenständen ist eine Preisabsprache bei Warenannahme möglich.

 

Die Verkaufspreise werden nach meinem Ermessen / Recherche festgelegt. Je nach Zustand in der Regel 1/3 des Neupreises.

 

Nach der Etikettierung erhält der Kunde/die Kundin eine Liste per E-Mail mit allen gelieferten Artikeln.

 

Gegen Ende der Saison darf die Ware ohne weitere Rücksprache reduziert werden.      

 

Der Vertragszeitraum umfasst vier Monate, demzufolge verbleibt die Ware vier Monate im Verkauf. Eine vorzeitige Abholung ist nicht möglich. Zum Ende des Vertragszeitraumes werden alle nicht verkauften Artikel aussortiert und mit dem für Sie erwirtschafteten Gesamtbetrag des Vertrages zum Abholen bereitgestellt.

 

Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Abholtermin.

 

Die nicht verkaufte Ware muss innerhalb weiterer vier Wochen nach Vertragsende und nach vorheriger Terminabsprache abgeholt werden.         

Nicht abgeholte Ware wird aus Platzgründen -nach diesem Zeitraum- einer sozialen Einrichtung gespendet.

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„Ich habe nicht die Möglichkeit die Ware länger zu lagern, sonst würde finchen aus allen Nähten platzen.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie zeitnah zur Abholung vorbeikommen.“                                     

 

Der erwirtschaftete Betrag kann im Laufe der folgenden sechs Monate nach Vertragsende abgeholt werden. Danach verbleibt der Betrag im finchen.

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